Platzordnung

  • Der GROSZE und KLEINE ÜBUNGSPLATZ dürfen nur mit angeleinten Hunden betreten werden.
  • Während Veranstaltungen, Prüfungen, Kursen und Trainings dürfen Hunde nur auf Anweisung der Trainer respektive der verantwortlichen Person am Platz abgeleint werden.
  • Freies Training außerhalb der offiziellen Trainingszeiten ist im Vorfeld mit dem Ausbildungswart abzustimmen.
  • Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht am Platz gelassen werden bzw. ohne Aufsicht frei herumlaufen.
  • Training hat Vorrang (zuerst der definierten Gruppen in weiterer Folge eines jeden Einzelnen)!
  • Kinder dürfen nicht ohne Aufsicht am Platz gelassen werden. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass das Training nicht gestört wird.
  • Grundsätzlich soll der Hund VOR BETRETEN des Platzes seine notwendigen „Geschäfte“ erledigt haben. Jeder Hundebesitzer respektive jeder Hundeführer hat jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass etwaige „Hinterlassenschaften“ mit den hierfür vorgesehenen Schaufeln außerhalb des Platzes entsorgt werden. Sollte dennoch ein Sackerl fürs Gagserl in Verwendung gebracht worden sein, ist dieses selbst mitzunehmen.
  • Es dürfen nur Hunde auf die Plätze mitgenommen werden, die mindestens gegen Tollwut geimpft sind und für die eine gültige Grundimmunisierung besteht (ausgenommen sind Welpen, bis zur vollendeten 16. Lebenswoche).
  • Hunde die auf den Platz mitgenommen werden müssen Haftpflichtversichert sein.
  • Für Schäden, die durch Hunde, Kinder oder einem selbst verursacht werden, haftet die jeweils für den Verursacher verantwortliche Person.